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aktuelles Hygienekonzept (Stand: 09.09.2021)
Einlass: Wir sind verpflichtet, beim Einlass die 3G-Regel anzuwenden. Zutritt haben nur Personen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Wir bitten unsere Gäste, einen entsprechenden offiziellen Nachweis bereit zu halten:
– ein Corona-Negativ-Test (nicht älter als 24h) oder
– ein Impfnachweis (seit 14 Tagen vollständig geimpft) oder
– ein Nachweis der Genesung (seit 15 Tagen vollständig genesen / ausgestellt vom Gesundheitsamt oder behandelnden Arzt).
Die Nachweise werden vor Betreten des Vorplatzes von uns kontrolliert. Hier werden auch Ihre Kontaktdaten aufgenommen (sofern noch nicht bekannt). Gemäß der neuen Corona Verordnung für das Land Hessen dürfen wir vor Ort keine Selbsttest anbieten.
Vor Ort: Selbstverständlich gewähren unsere Vortragsräumlichkeiten einen ausreichenden Mindestabstand von 1,5m zwischen den Gästen. Wir bitten jedoch alle Gäste, einen Mundschutz zu tragen. Selbstverständlich kann dieser während des Verzehrs der Speisen und Getränke und am Sitzplatz abgenommen werden.